Prüfung Zuchtsachverständige IPV CH
Interessenten für die Prüfung Zuchtsachverständige bitte bei Petra Liggenstorfer p.liggenstorfer@bluewin.ch melden.
Zuchtsachverständige IPV CH
Der Zuchtsachverständige IPV CH ersetzt den Schweizer Zuchtrichter, den es bis vor einigen Jahren gab. Die entsprechende Ausbildung zum Zuchtrichter konnte in der Schweiz absolviert werden. Um die Lizenz zu erhalten, mussten die Zuchtrichter eine bestimmte Anzahl Pferde kören. Da entstand mit der Zeit ein Problem. In der Schweiz werden pro Jahr 40 bis 50 Islandpferdefohlen geboren, wir sind also ein sehr kleines Zuchtland. Entsprechend wurden auch an den Körungen nicht sehr viele Pferde vorgestellt, in der Regel zwischen 5 und 10. So kamen unsere Zuchtrichter zu wenig zum kören und hatten so natürlich wenig Erfahrung in der Beurteilung von Zuchtpferden. Gleichzeitig wurde in der FEIF der internationale FEIF-Zuchtrichter eingeführt. Nationale Richter können die Prüfung dazu ablegen, analog zum FEIF-Sportrichter. Es werden auch immer mehr internationale Körungen angeboten, bei denen eben diese FEIF-Zuchtrichter die Pferde beurteilen. Seit 2001 werden alle Resultate von internationalen Körungen direkt in die Datenbank World Fengur registriert.
So machte sich die Zuchtkommission immer mehr Gedanken über unsere nationalen Zuchtrichter. Da es gegenüber den Pferden, Züchtern und Besitzer nicht fair ist, wenig geübte Richter die Pferde beurteilen zu lassen, wurde entschieden, dass die Schweiz künftig keine Zuchtrichter mehr ausbildet. Auch der Status eines Zuchtrichters IPVCH wurde abgeschafft. Da man aber doch Leute mit Wissen über die Zucht und Zuchtpferde in der IPVCH haben will, wurde der Zuchtsachverständige IPVCH ins Leben gerufen.
Die Aufgaben des Zuchtsachverständigen sind die Erhaltung und Vermittlung von Wissen rund um das Thema Zucht. Um Ausbildner IPVCH zu sein, muss man auch Zuchtsachverständiger sein. Das ist sinnvoll, denn Leute, die sowohl Reiter wie auch Pferde ausbilden, müssen Pferde vom züchterischen Standpunkt aus beurteilen können. Als Zuchtsachverständiger können sie Kunden bei Kauf eines Zuchtpferdes kompetent beraten und diese an Körungen vorstellen Zuchtsachverständiger kann grundsätzlich jedermann werden, der sich dafür interessiert und älter als 18 Jahre ist. Allerdings sind die Anforderungen recht hoch. Dies ist so, weil man qualitativ hochstehende Zuchtsachverständige haben will. Bei der Ausbildung müssen sowohl Theorie, wie auch Praxis gelernt werden. Man muss über die Zuchtordnung, das Zuchtreglement, das Zuchtbuch, die FIZO Bescheid wissen, wie auch über die Anatomie, die Bewegungslehre und die Exterieurlehre. Weiter muss man Pferde beurteilen können, sowohl das Gebäude wie auch die Gangarten und man muss auch fähig sein, Pferde an einer Zuchtprüfung vorzustellen.
Da auch andere kleine Zuchtländer das Problem der Ausbildung für Zuchtrichter haben, gibt es im Moment Bestrebungen, länderübergreifend Lehrgänge anzubieten. In diesem Fall wäre der Zuchtsachverständige der erste Schritt zum Zuchtrichter. Es ist also eine umfangreiche und sicher spannende Ausbildung. Zurzeit haben wir in der Schweiz 23 Zuchtsachverständige.