Zuchtbuchamt
Für das Zuchtbuchamt sind die Zuchtbuchführerin und die Präsidentin der Zuchtkommission zuständig. Ihre Aufgaben verteilen sich wie folgt:
Zuchtbuchführerin
Irene Bonomo
Schür 21
8332 Russikon
zuchtbuch@ipvch.ch
Ist zuständig für:
- Kontrolle der Originalpapiere der neu in der Schweiz zur Zucht eingesetzten ausländischen Tiere.
- Vergabe der Schweizer Zuchtbuchnummern für alle neu zur Zucht eingesetzten Pferde
- Versand der Sprungkarten für Hengste an die Hengstbesitzer/Hengsthalter
- Registrierung von in der Schweiz geborenen Fohlen und Versand der Formulare für die Signalementsaufnahme
- Eine Fohlengeburt muss innerhalb von 30 Tagen eingeschrieben per Post dem Zuchtbuchamt gemeldet werden.
- Daraufhin wird das Fohlen im WorldFengur registriert und das Formular zur Signalementsaufnahme des Fohlens wird an den Fohlenbesitzer/Fohlenhalter geschickt.
- Das Formular muss durch den Tierarzt ausgefüllt und bis zum 30. September des Geburtsjahres an die Administration der IPV CH geschickt werden.
Präsidentin der Zuchtkommission

Petra Liggenstorfer
Unterdorf 42
3305 Iffwil
T: 031 761 14 94
M: 079 466 01 01
Mail: p.liggenstorfer@bluewin.ch
Ist zuständig für:
- Fragen und Einträge, die WorldFengur betreffen
- Internationele Kontakte
- alle Anregungen und Reklamationen